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Kirche und Geld

Informationen zur Abgeltungssteuer

Zum 1. Januar 2009 wurde die Besteuerung von Kapitalerträgen neu geordnet und sowohl für den Steuerbürger als auch für die Finanzverwaltung vereinheitlicht und vereinfacht. Mit Einführung der so genannten Abgeltungssteuer werden Zinsen, Dividenden, Kursgewinne etc. ab dem 1. Januar 2009 steuerlich gleich behandelt. Ab diesem Zeitpunkt wird auf Kapitalerträge ein einheitlicher Steuersatz von 25% erhoben. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5% auf die einbehaltende Kapitalertragssteuer. Bisher waren Kapitalerträge bei der Einkommensteuererklärung anzugeben und mit dem individuellen Steuersatz (bis max. 45%) versteuert. Nunmehr wird die Steuer auf Kapitalerträge direkt von den Banken einbehalten und an die Finanzverwaltung weitergeleitet. Es handelt sich daher bei der Abgeltungssteuer nicht um eine neue oder andere Steuer, sondern lediglich um eine andere Art der Erhebung der Kapitalertragssteuer.

Neu ist, dass schon an der Quelle - im Regelfall bei der Bank - die Kapitalertragssteuer ggf. die Kirchensteuer einbehalten und an die jeweiligen Steuergläubiger - den Staat oder die Kirche - weitergeleitet wird. Die steuermindernde Wirkung der Kirchensteuer als Sonderausgabe wird hierbei gleich mitberücksichtigt. Damit die Banken die Kirchensteuer einbehalten und an die Kirchen weiterleiten können, ist es für Kirchenmitglieder erforderlich, bei ihrer Bank einen entsprechenden Antrag zu stellen. Antragsformulare sind bei den Banken erhältlich oder werden durch diese zugeschickt. Stellt ein Kirchenmitglied diesen Antrag an seine Bank nicht, sind die Kapitalerträge wie bisher in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Diese Regelung gilt für die Jahre 2009 und 2010, danach wird das Verfahren vollständig automatisiert. Die bisher mögliche Steuerfreistellung von Kapitalerträgen (z.B. beim Sparerpauschbetrag) bleibt beibehalten.

Weitere Informationen zum Thema sind zu finden unter: www.steuer-forum-kirche.de

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