Früher war die Diakonisse in der Gemeindepflege tätig und bei den Menschen in der Gemeinde bekannt. Heute sind u.a. die Ökumenischen Sozialstationen zuständig für die häusliche Kranken- und Altenpflege und die hauswirtschaftliche Hilfe. Als Mitglied der Sozialstation, ggf. durch die Mitwirkung im Vorstand sowie durch die Leistung von Mitgliedsbeiträgen, ist die Kirchengemeinde mit der Arbeit der Sozialstation verbunden.
Eine Sozialstation bietet der Bevölkerung eines Gebietes ambulante gesundheits- und sozialpflegerische Dienste an. Diese Dienste stehen allen Bevölkerungsgruppen zur Verfügung. Beratung, Betreuung und Pflege durch die Ökumenische Sozialstation beinhaltet z. B. Beratung und Unterstützung bei weiterführenden Fragen zur ambulanten und stationären Versorgung oder Antragstellung bei verschiedenen Institutionen, Vermittlung von Seelsorge und Hospizhilfe, Vermittlung von Nachbarschaftshilfe, Notrufdiensten, Essen auf Rädern, Pflegehilfsmitteln u.a., Besuchsdienste und Begleitdienste, Hilfe im Haushalt. Manche Sozialstationen bieten durch die Einrichtung eines „Trauerkaffees“ Trauernden die Möglichkeit, im Austausch mit anderen Betroffenen wieder den Weg vom Tod zurück ins Leben zu finden.
Der dezentralisierte Dienst geschieht durch Krankenschwestern und -pfleger und Altenpflegerinnen und -pfleger. Für den familiären und hauswirtschaftlichen Bereich stehen Familienpflegerinnen und –pfleger und Hauswirtschafterinnen zur Verfügung.
Die Ökumenischen Sozialstationen als eingetragene Vereine (e.V) werden getragen von ihren Mitgliedern, den jeweiligen evangelischen und katholischen Kirchengemeinden ihres Einzugsgebiets sowie den evangelischen und katholischen Krankenpflegevereinen. Die Mitgliederversammlung wählt aus ihrer Mitte einen Vorstand.
















