Aktuelle Informationen und Angebote in Zeiten von Corona

Richtlinien zur Corona-Pandemie:

Wegfall staatlicher Vorschriften zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus auch im Bereich der Religionsausübung



Liebe Interessierte, 

mit Ablauf des 2. April 2022 entfallen wesentliche staatliche Vorschriften zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus. Dies gilt auch für den Bereich der Religionsausübung. Es gelten im Wesentlichen die eingeschränkten Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes des Bundes        (z. B. für den Öffentlichen Personennahverkehr und Einrichtungen des Gesundheitswesens) bzw. einzelne Vorgaben der Bundesländer für besondere Bereiche wie Kindertagesstätten und Schulen. 

Ungeachtet dessen empfehlen staatliche Stellen, weiterhin überall dort medizinische Masken zu tragen, wo Menschen miteinander in Kontakt kommen. Dieser Empfehlung schließen wir uns im Blick auf die aktuelle pandemische Entwicklung ausdrücklich an. 

Auch die Kirchengemeinden sowie weitere kirchliche Stellen und Einrichtungen haben die Möglichkeit, bei Ihren Gottesdiensten und Veranstaltungen von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und aus Eigeninitiative strengere Regeln beizubehalten (z. B. Maskenpflicht, Abstandsgebot, 3G-Regelung) und dabei unter Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten in Abwägung des weiteren Schutzes vulnerabler Gruppen und dem Wunsch nach Verzicht auf Einschränkungen Entscheidungen über Vorgaben zu treffen. Bitte haben Sie für diese abgewogenen und überlegten Entscheidungen Verständnis und informieren Sie sich bei Bedarf bei Ihrer Kirchengemeinde über bestehende Regelungen.

Der landeskirchliche Corona-Krisenstab hat seit Beginn der Corona-Pandemie auf Grundlage der rechtlichen Vorgaben Richtlinien und Empfehlungen für das kirchliche Handeln herausgegeben. Mit dem weitestgehenden Wegfall entsprechender staatlicher Regelungen werden an dieser Stelle gegenwärtig keine neuen Richtlinien und Empfehlungen veröffentlicht.

Ihr Corona-Krisenstab